VFB STUTTGART

VFB STUTTGART

Datum/Zeit
16/06/2026
18:30 Uhr

Veran­stal­tungs­ort
GOLDBECK Süd GmbH
Robert-Bosch-Straße 1
78234 Engen


Was kann die Wirt­schaft vom Sport lernen

REFERENT


Erwin Staudt
ehem. Präsi­dent VfB Stutt­gart + ehem. CEO von IBM Deutschland

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:15 Uhr Vortrag
20:15 Uhr Locke­res Get-toge­ther bei Imbiss und Getränken

Erwin Staudt war 30 Jahre IBMler und ehema­li­ger Vorsit­zen­der der Geschäfts­füh­rung der IBM Deutsch­land GmbH. Von 2003 bis 2011 war er Präsi­dent des VfB Stutt­gart 1893 e.V. Der inter­na­tio­nal als Top-Mana­ger tätige Erwin Staudt hat das Geschäft von der Pike auf gelernt. Als Marke­ting- und Vertriebs­profi erkannte er Trends stets im Voraus, sah Chan­cen und sorgte dafür, dass sein Team die Ziele erreichte. Seien Sie gespannt auf einen Vortrag mit vielen Praxis­tipps rund um die Themen­fel­der Leader­ship, Change, Verän­de­rung und Inno­va­tion. Erwin Staudt wird Sie mit seinen authen­ti­schen Ausfüh­run­gen begeistern.

Leis­tun­gen:
In den Teil­neh­mer­ge­büh­ren pro Veran­stal­tung sind folgende Leis­tun­gen enthal­ten: Vortrag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zah­lungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­erstat­tung des Ticket­prei­ses ist nur bei recht­zei­ti­ger Abmel­dung per E‑Mail (info@​netzwerk-​experten.​com) bis 6 Wochen vor der Veran­stal­tung möglich. Eine Über­tra­gung des Tickets an eine andere Person ist jeder­zeit möglich. Programm­än­de­run­gen aus wich­ti­gem Anlass behält sich der Veran­stal­ter vor. Für even­tu­ell auftre­tende Perso­nen- und Sach­schä­den wird keine Haftung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten ver­wen­det der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich zur Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung und zur Infor­ma­ti­on über wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen. Mit sei­ner Unter­schrift wil­ligt der Teil­neh­mer einer Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung über die Ver­an­stal­tung in allen Medi­en ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Ver­an­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Ver­an­stal­ters zulässig.