12. SOMMERFEST-BODENSEE

12. SOMMERFEST-BODENSEE

Datum/Zeit
14/09/2023
18:30 Uhr

Veran­stal­tungs­ort
Neues Schloss Tett­nang
Mont­fort­platz 1
88069 Tettnang


Feiern im Schloss

REFERENT

Neues Schloss Tettnang

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass der Gäste
19:00 Uhr Begrüßung
19:10 Uhr Locke­res Get-toge­ther bei Imbiss und Geträn­ken im Innen­hof des Neuen Schloss Tettnang

„Feiern im Schloss“ – unter diesem Motto steht das 12. Sommer­fest-Boden­see des Netz­werk Boden­see. Gemein­sam mit Ihnen sowie mit unse­ren Part­nern und Spon­so­ren wollen wir einen gesel­li­gen Abend verbrin­gen. Nutzen Sie die entspannte Atmo­sphäre im Neuen Schloss Tett­nang um neue Kontakte zu knüp­fen oder bishe­rige Bezie­hun­gen zu intensivieren.

Im Laufe des Abends erfah­ren Sie — in einem kurzen Vortrag — aktu­elle Details zu einem sozia­len Projekt, welches das Netz­werk Boden­see in Koope­ra­tion mit der Stif­tung KBZO gemein­sam durch­füh­ren wird.

Leis­tun­gen:
In den Teil­neh­mer­ge­büh­ren pro Veran­stal­tung sind folgende Leis­tun­gen enthal­ten: Vortrag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zah­lungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­erstat­tung des Ticket­prei­ses ist nur bei recht­zei­ti­ger Abmel­dung per E‑Mail (info@​netzwerk-​experten.​com) bis 6 Wochen vor der Veran­stal­tung möglich. Eine Über­tra­gung des Tickets an eine andere Person ist jeder­zeit möglich. Programm­än­de­run­gen aus wich­ti­gem Anlass (wie z.B. die Verschie­bung des Vortrags­be­ginns aufgrund der Corona-Situa­tion und der sich daraus erge­be­nen gesetz­li­chen Vorga­ben) behält sich der Veran­stal­ter vor. Für even­tu­ell auftre­tende Perso­nen- und Sach­schä­den wird keine Haftung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten verwen­det der Veran­stal­ter ausschließ­lich zur Orga­ni­sa­tion der Veran­stal­tung und zur Infor­ma­tion über weitere Veran­stal­tun­gen. Mit seiner Unter­schrift willigt der Teil­neh­mer einer Doku­men­ta­tion und Bericht­erstat­tung über die Veran­stal­tung in allen Medien ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Veran­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Veran­stal­ters zulässig.