BODENSEE-AIRPORT FRIEDRICHSHAFEN

Datum/Zeit
25/04/2023
18:30 Uhr

Veran­stal­tungs­ort
Boden­see-Airport Fried­richs­ha­fen
Am Flug­platz 64
88046 Friedrichshafen


Inno­va­tio­nen in der Luftfahrt

REFERENT

Claus-Dieter Wehr, Geschäfts­füh­rer Flug­ha­fen Fried­richs­ha­fen GmbH

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:10 Uhr Vortrag
20:15 Uhr Locke­res Get-toge­ther bei Imbiss und Getränken

Der Boden­see-Airport Fried­richs­ha­fen ist der zweit­äl­teste Verkehrs­flug­ha­fen Deutsch­lands. Mit seinen Verbin­dun­gen trägt er seit mehr als 100 Jahren maßgeb­lich zur Stärke des Wirt­schafts­stand­or­tes 4‑Län­der-Region Boden­see bei. Seien Sie gespannt auf den Blick hinter die Kulis­sen vom Flug­ha­fen, welchen Ihnen der Geschäfts­füh­rer Claus-Dieter Wehr mit seinem Vortrag vermit­telt. Er geht in seinem Vortrag u.a. auf folgende Fragen ein: Wie wich­tig ist der Luft­ver­kehr als Stand­ort­fak­tor in der Region? Welche Inno­va­tio­nen gibt es in der Luftfahrt?

Im Anschluss an den Vortrag gibt es – bei Imbiss und Geträn­ken – die Möglich­keit bishe­rige Kontakte zu inten­si­vie­ren und neue Bezie­hun­gen zu knüpfen.

Leis­tun­gen:
In den Teil­neh­mer­ge­büh­ren pro Veran­stal­tung sind folgende Leis­tun­gen enthal­ten: Vortrag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zah­lungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­erstat­tung des Ticket­prei­ses ist nur bei recht­zei­ti­ger Abmel­dung per E‑Mail (info@​netzwerk-​experten.​com) bis 6 Wochen vor der Veran­stal­tung möglich. Eine Über­tra­gung des Tickets an eine andere Person ist jeder­zeit möglich. Programm­än­de­run­gen aus wich­ti­gem Anlass (wie z.B. die Verschie­bung des Vortrags­be­ginns aufgrund der Corona-Situa­tion und der sich daraus erge­be­nen gesetz­li­chen Vorga­ben) behält sich der Veran­stal­ter vor. Für even­tu­ell auftre­tende Perso­nen- und Sach­schä­den wird keine Haftung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten verwen­det der Veran­stal­ter ausschließ­lich zur Orga­ni­sa­tion der Veran­stal­tung und zur Infor­ma­tion über weitere Veran­stal­tun­gen. Mit seiner Unter­schrift willigt der Teil­neh­mer einer Doku­men­ta­tion und Bericht­erstat­tung über die Veran­stal­tung in allen Medien ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Veran­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Veran­stal­ters zulässig.