BODENSEE-AIRPORT FRIEDRICHSHAFEN
Datum/Zeit
25/04/2023
18:30 Uhr
Veranstaltungsort
Bodensee-Airport Friedrichshafen
Am Flugplatz 64
88046 Friedrichshafen
Innovationen in der Luftfahrt
REFERENT
Claus-Dieter Wehr, Geschäftsführer Flughafen Friedrichshafen GmbH
ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:10 Uhr Vortrag
20:15 Uhr Lockeres Get-together bei Imbiss und Getränken
Der Bodensee-Airport Friedrichshafen ist der zweitälteste Verkehrsflughafen Deutschlands. Mit seinen Verbindungen trägt er seit mehr als 100 Jahren maßgeblich zur Stärke des Wirtschaftsstandortes 4‑Länder-Region Bodensee bei. Seien Sie gespannt auf den Blick hinter die Kulissen vom Flughafen, welchen Ihnen der Geschäftsführer Claus-Dieter Wehr mit seinem Vortrag vermittelt. Er geht in seinem Vortrag u.a. auf folgende Fragen ein: Wie wichtig ist der Luftverkehr als Standortfaktor in der Region? Welche Innovationen gibt es in der Luftfahrt?
Im Anschluss an den Vortrag gibt es – bei Imbiss und Getränken – die Möglichkeit bisherige Kontakte zu intensivieren und neue Beziehungen zu knüpfen.
Leistungen:
In den Teilnehmergebühren pro Veranstaltung sind folgende Leistungen enthalten: Vortrag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.
Teilnahme-/Zahlungsbedingungen:
Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist nur bei rechtzeitiger Abmeldung per E‑Mail (info@netzwerk-experten.com) bis 6 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Eine Übertragung des Tickets an eine andere Person ist jederzeit möglich. Programmänderungen aus wichtigem Anlass (wie z.B. die Verschiebung des Vortragsbeginns aufgrund der Corona-Situation und der sich daraus ergebenen gesetzlichen Vorgaben) behält sich der Veranstalter vor. Für eventuell auftretende Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
Datenschutz:
Die Anmeldedaten verwendet der Veranstalter ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung und zur Information über weitere Veranstaltungen. Mit seiner Unterschrift willigt der Teilnehmer einer Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung in allen Medien ein. Ton‑, Bild oder Filmaufnahmen auf der Veranstaltung sind nur nach Zustimmung des Veranstalters zulässig.