MECKATZER

Datum/Zeit
25/06/2024
18:30 Uhr

Veran­stal­tungs­ort
Meckat­zer Löwen­bräu Bene­dikt Weiß KG
Meckatz 10
88178 Heimkirch


Braue­rei­füh­rung & Bier­ver­kos­tung mit Biersommelier

REFERENT

Michael Weiß, Geschäfts­füh­ren­der Gesell­schaf­ter Meckat­zer Löwen­bräu Bene­dikt Weiß KG

ABLAUF
18:30 Uhr Einlass
19:00 Uhr Begrüßung
19:10 Uhr Braue­rei­füh­rung & Bierverkostung
20:15 Uhr Locke­res Get-toge­ther bei Imbiss und Bier

Meckat­zer Löwen­bräu ist der Gast­ge­ber unse­res Wirt­schafts-Talks. Bei einer Braue­rei­füh­rung erhal­ten Sie zunächst einen „Blick hinter die Kulis­sen“ der Meckat­zer Braue­rei und genie­ßen im Anschluss das Bier bei einer Bier­ver­kos­tung mit einem Biersommelier.

Selbst­ver­ständ­lich bleibt an dem Abend noch ausrei­chend Zeit – bei Bier und einem Imbiss – Ihre bishe­ri­gen Kontakte zu inten­si­vie­ren und neue Bezie­hun­gen zu knüpfen.

Leis­tun­gen:
In den Teil­neh­mer­ge­büh­ren pro Veran­stal­tung sind folgende Leis­tun­gen enthal­ten: Vortrag, Imbiss und Getränke sowie die MwSt.

Teil­nahme-/Zah­lungs­be­din­gun­gen:
Eine Rück­erstat­tung des Ticket­prei­ses ist nur bei recht­zei­ti­ger Abmel­dung per E‑Mail (info@​netzwerk-​experten.​com) bis 6 Wochen vor der Veran­stal­tung möglich. Eine Über­tra­gung des Tickets an eine andere Person ist jeder­zeit möglich. Programm­än­de­run­gen aus wich­ti­gem Anlass (wie z.B. die Verschie­bung des Vortrags­be­ginns aufgrund der Corona-Situa­tion und der sich daraus erge­be­nen gesetz­li­chen Vorga­ben) behält sich der Veran­stal­ter vor. Für even­tu­ell auftre­tende Perso­nen- und Sach­schä­den wird keine Haftung übernommen.

Daten­schutz:
Die Anmel­de­da­ten ver­wen­det der Ver­an­stal­ter aus­schließ­lich zur Orga­ni­sa­ti­on der Ver­an­stal­tung und zur Infor­ma­ti­on über wei­te­re Ver­an­stal­tun­gen. Mit sei­ner Unter­schrift wil­ligt der Teil­neh­mer einer Doku­men­ta­ti­on und Bericht­erstat­tung über die Ver­an­stal­tung in allen Medi­en ein. Ton‑, Bild oder Film­auf­nah­men auf der Ver­an­stal­tung sind nur nach Zustim­mung des Ver­an­stal­ters zulässig.